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   BFH, 13.12.1962 - V 246/60   

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BFH, 13.12.1962 - V 246/60 (https://dejure.org/1962,10999)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1962 - V 246/60 (https://dejure.org/1962,10999)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1962 - V 246/60 (https://dejure.org/1962,10999)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 09.07.1985 - VII R 126/80

    Übereignung eines Unternehmens - Voraussetzung für die Übereignung eines lebenden

    Wie der BFH (Urteil vom 13. Dezember 1962 V 246/60, StRK, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 20) entschieden hat, ist selbst ein Unternehmen, dessen Betrieb bereits eingestellt war, noch ein lebendes Unternehmen, wenn die Übereignung den Erwerber befähigt, das bisherige Unternehmen ohne großen Aufwand wieder in Gang zu setzen.
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 142/81

    Übereignung eines lebenden Unternehmens im ganzen - Übereignung eines

    Die Haftung des Erwerbers eines Unternehmens ist auch davon abhängig, daß er ein "lebendes" Unternehmen erworben hat; dazu ist erforderlich, daß der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen fortführen kann (vgl. Urteile des BFH vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110, BStBl II 1974, 434, und in BFHE 111, 17) oder, sofern der Betrieb des Unternehmens vor dem Erwerb bereits eingestellt war, der Erwerber das bisherige Unternehmen ohne großen Aufwand wieder in Gang setzen kann (vgl. Urteil des BFH vom 13. Dezember 1962 V 246/60, StRK, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 20, HFR 1963, 410).
  • BFH, 14.05.1970 - V R 117/66

    Verpachtetes Unternehmen - Haftung - Betriebssteuern - Steuerabzugsbeträge -

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat einen stillgelegten Betrieb nicht als Fortsetzung des lebenden Betriebs angesehen und in diesem Fall eine Haftung für Steuerschulden abgelehnt, die aus dem noch nicht stillgelegten Betrieb herrührten (Urteil V 246/60 vom 13. Dezember 1962, StRK, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 20).
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